Auch wenn Du dich gelegentlich mit Deiner Erkrankung alleine fühlen solltest, gibt es ergänzend zur ärztlichen Betreuung durch den Rheumatologen verschiedene Möglichkeiten und Hilfsangebote, auf die Du bei Bedarf zurückkommen kannst. Auf einige hiervon hast Du sogar einen gesetzlichen Anspruch!In diesem Beitrag zeigen wir dir einige Hilfsangebote auf, die Dir das Leben mit Rheuma (und mit den daraus resultierenden Beschwerden) erleichtern können. Viel Spaß beim Lesen!
Ein Hilfsangebot stellt die medizinische Rehabilitation, kurz Reha, da. Umfasst sind hiermit Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Verbesserung Deines Gesundheitszustands ausgerichtet sind. In der Regel werden medizinische Rehabitilationsmaßnahmen stationär durchgeführt und beinhalten eine Kombination von Schulungen sowie physikalischer oder psychologischer Therapie unter ärztlicher Betreuung. Die medizinische Reha kann vom Arzt verordnet werden, muss aber vor Antritt vom jeweiligen Kostenträger bewilligt werden. Ansprechpartner ist Dein behandelnder Rheumatologe, Kosten können von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung getragen werden.
Neben der medizinischen Rehabilitation gibt es auch die berufliche Rehabilitation. Diese beinhaltet vielfältige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, welche die Arbeits- und Berufstätigkeit von Menschen mit Krankheiten und/oder Behinderungen fördern oder erhalten sollen. Hierunter können die ergonomische Anpassung des Arbeitsplatzes (beispielsweise durch ergonomische Tastaturen, Schreibtische oder Schreibtischstühle), Umschulungsmaßnahmen oder Jobcoachings fallen. Ansprechpartner für die berufliche Reha können die Agentur für Arbeit oder Deine Krankenkasse sein.
Stufenweise Wiedereingliederung meint eine Maßnahme, die Patienten nach einer längeren Krankheit, einem Unfall oder längerem Arbeitsausfall, wie etwa während einer Reha den Wiedereinstieg in den Job erleichtern soll. Dabei wird die Arbeitszeit und Belastung schrittweise gesteigert, um Überforderung und Krankheitsückfälle zu vermeiden. Die Maßnahme wird in Absprache zwischen Arzt, Patient, Krankenkasse und Arbeitgeber durchgeführt.
Eine weitere Kategorie der Unterstützung können sogenannte Heil- und Hilfsmittel darstellen. Unter Heilmitteln versteht man ärztlich verordnete Dienstleistungen zum Zweck der Heilung – beispielsweise Physiotherapie, Lymphdrainage oder Ergotherapie. Diese werden von der Krankenversicherung bezahlt, wenn sie als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gelten. Hilfsmittel wie Gelenkbandagen oder Badewannenlifter- werden vom Arzt verordnet, um den Behandlungserfolg zu sichern und Gesundheitsschäden auszugleichen. Sind sie aus medizinischer Sicht erforderlich und im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt, trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Ansprechpartner für den Einsatz von Heil- und Hilfsmitteln sind behandelnde Fachärzte und Krankenkassen.
Die Zuzahlungen, die für jedes auf einem Kassenrezept verordnete Medikament (mind. 5,maximal 10 Euro) sowie auf Heil-und Hilfsmittel (Höhe individuell) fällig werden, müssen nur bis zu einer bestimmten Grenze gezahlt werden - und zwar bis zu einem Betrag von maximal 2% des Bruttojahreseinkommens pro Kalenderjahr. Darüber hinaus kann man sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Chronisch Erkrankte (wie bspw. Rheumakranke) können auf Antrag entlastet werden, indem bei ihnen nur 1% als Bemessungsgrenze zugrunde gelegt werden. Für weitere Infos wende Dich direkt an Deine Krankenkasse.
Wie Du siehst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, bei Rheuma Unterstützung zu erhalten. Da diese auf den ersten Blick nicht immer offensichtlich erscheinen, macht es Sinn, sich mit dem behandelnden Arzt oder Organisationen wie der deutschen Rheuma Liga auszutauschen, um hier den richtigen Weg für sich zu finden.
1. Sozialgesetzbuch V - Gesetzliche Krankenversicherung. (2023). § 62 Zuzahlungen und Befreiung von Zuzahlungen. Abgerufen von https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um rein informativen Inhalt. Die Informationen ersetzen zu keinem Zeitpunkt eine ärztliche Behandlung und Beratung. Entscheidungen bezüglich Medikation und Therapie müssen unbedingt ärztlich abgesprochen werden.